Mietgesuche und Kaufgesuche
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Ruhige Wohnung im Grünen gesucht
DE, Windeck
01.04.2025
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Eine Familie aus der Ukraine sucht eine Wohnung
DE, Plön
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Wohnung
DE, Hamburg
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01.01.2025
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Atelier für Künstler gesucht
DE, Potsdam
01.03.2025
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Wohnung in Tübingen
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Ich suche eine Mietwohnung
DE, Bebra
31.03.2025
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- 100 m²
Wohnung für Ukrainer
DE, Berlin
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01.01.2025
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Hallöchen ich suche
DE, Wiehl
13.01.2025
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Wohnung Wien 1180/1190 4 Zimmer Eigentum
AT, Wien
01.01.2025
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Wohnung zur Berufsausbildung gesucht
DE, Neustadt am Rübenberge
01.04.2025
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Suche Wohnung in Essen bis 350 € Warmmiete
DE, Essen
01.01.2025
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Wir möchten wieder zusammen wohnen ;-))
DE, Niederkassel
01.03.2025
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Suche 1,5-2 Raumwohnung Bernau
DE, Bernau
15.02.2025
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Altstadtstadthaus in 91550 Dinkelsbühl gesucht
DE, Dinkelsbühl
31.03.2025
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3 Köpfige Familie sucht 3 Zimmer Wohnung
DE, München
01.02.2025
- Miete
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Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines
Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
2. Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
3. Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
4. Angaben über die Miethöhe müssen erfolgen.
5. Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit müssen festgelegt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beide Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Muster Mietverträge, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.