Mietgesuche und Kaufgesuche
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01.01.2026
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DE, Essen
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01.02.2026
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DE, Essen
- Heisingen
01.02.2026
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16.03.2026
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DE, Schmalkalden
01.02.2026
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2/3-Zimmer-Wohnung in/um Wiesbaden-Erbenheim gesucht
DE, Wiesbaden
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01.04.2026
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Ruhiges Zuhause gesucht - 3-Zimmer-Wohnung in Hannover oder Umgebung
DE, Hannover
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01.01.2026
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Apartment details
DE, Abstatt
18.12.2025
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Suche nette 3-Zimmer-Wohnung in Bad Reichenhall & Umgebung
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01.01.2026
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Suche 2-3 Zimmer in Mainz bis 950 kalt
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Maisonette
DE, Besigheim
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Wohnungssuche
DE, Aachen
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Zuverlässiger, ruhiger Student (22) aus der Ukraine sucht Wohnung in München – ordentlich, Nichtraucher, keine Haustiere
DE, München
15.12.2025
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Der Mietvertrag
§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch regelt die Gebrauchsüberlassung einer fremden Sache gegen Zahlung eines
Mietzinses. Einige Grundsätze müssen unbedingt beachtet werden:1. Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich benannt sein.
2. Der:die Mieter:in muss genau definiert werden. Bei mehreren Mieter:innen müssen alle mitunterschreiben!
3. Das anzumietende Objekt muss genau bezeichnet werden (Räume, Garten, Garage, Keller etc.).
4. Angaben über die Miethöhe müssen erfolgen.
5. Beginn und ggf. Ende (bei Zeitmietverträgen) der Mietzeit müssen festgelegt werden. Empfehlenswert ist die Nutzung von Mustermietverträgen, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beide Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.
Empfehlenswert ist die Nutzung von Muster Mietverträge, um Formfehler zu vermeiden. Vor der Wohnungsübergabe sollten beiden Mietparteien gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll ausfüllen.