
Sonstige in Trier
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- Kaltmiete
- 421,06 €
- Zimmer
- 2.5
- Fläche
- 54.96 m²
2 Aufrufe
Objekt-ID: 37268988
Objekttyp: | Sonstige |
Zimmer: | 2.5 |
Größe: | 54.96 m² |
Etage: | 1 von 1 |
Frei ab: | 1.5.2025 |
Preise & Kosten
Kaltmiete: | k.A. |
Nebenkosten: | 150 € |
Gesamtmiete: |
k.A. |
Preis/m²: | 7,66 € |
Mit Mietspiegel Trier vergleichen | |
Kaution: | k.A. |
Immobilie
Balkon
Terrasse
Einbauküche
Keller
Behindertengerecht
Befeuerungsart: | Holzpellets |
Objektbeschreibung
Diese schöne Wohnung im historischen Klosteraltbau zeichnet sich durch eine gehobene Innenausstattung aus und kann zum 01.05.2025 bezogen werden. Hier steht Ihnen ein großzügiger Wohn-/Essbereich mit neuwertiger Einbauküche (Sonderausstattung EUR 30/Monat Nutzungsentgelt) und ein Schlafzimmer zur Verfügung. Ein historischer und fachgerecht sanierter Windfang, sowie diverse schöne Stilelemente erinnern an die historische Nutzung des Gebäudes. In dem zur Wohnung gehörenden Abstellraum und dem nahgelegenen Kellerraum finden nicht täglich benötigte Dinge ihren Platz. Über den Eingangsbereich ist auch die Terrasse erreichbar, welche zum Entspannen und Sonne tanken einlädt.
Zur Wohnung gehört ein Pkw-Stellplatz, welcher mitvermietet wird.
Die Wohnung kann nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden, wobei die Einkommensgrenze bis zu 60% über der Einkommensgrenze nach §13 (2) LWoFG liegen darf (Jahresbrutto Single ~37.800 EUR, Paar ~53.500 EUR). Der Wohnberechtigungsschein ist spätestens vor Einzug zu erbringen und Voraussetzung eines gültigen Mietvertrages.
Zuständig:
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Wohnraumhilfen - Wohnberechtigungsschein
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr und Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 0651/718-115
Fax: 0651/718-4100
Zur Wohnung gehört ein Pkw-Stellplatz, welcher mitvermietet wird.
Die Wohnung kann nur mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden, wobei die Einkommensgrenze bis zu 60% über der Einkommensgrenze nach §13 (2) LWoFG liegen darf (Jahresbrutto Single ~37.800 EUR, Paar ~53.500 EUR). Der Wohnberechtigungsschein ist spätestens vor Einzug zu erbringen und Voraussetzung eines gültigen Mietvertrages.
Zuständig:
Stadtverwaltung Trier - Amt für Soziales und Wohnen - Wohnraumhilfen - Wohnberechtigungsschein
Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. IV
54290 Trier
Montag 08:30 - 11:30 Uhr und Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr
Telefon: 0651/718-115
Fax: 0651/718-4100
Lage
Riesling-Weinstraße54290 Trier
Trier
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 12,14 €/m² in Trier.
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