
Dachgeschosswohnung in Berg
1-Zimmer-Appartement im Dachgeschoss
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- Kaufpreis
- 197.500 €
- Zimmer
- 1
- Fläche
- 37 m²
1 Aufrufe
Objekt-ID: 39123429
| Objekttyp: | Dachgeschosswohnung |
| Zimmer: | 1 |
| Größe: | 37.00 m² |
| Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
| Kaufpreis: | 197.500 € |
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| Provision: | Ja |
| Preis/m²: | 5.337,84 € |
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Immobilie
Balkon
| Baujahr: | 1987 |
| Befeuerungsart: | Zentralheizung |
| Energieausweis: | Bedarfsausweis |
| Endenergiebedarf: | 183,31 kWh/(m²*a) |
| Energieeffizienzklasse: | F |
Objektbeschreibung
Diese gepflegte 1-Zimmer Wohnung mit ca. 37 m² Wohnfläche befindet sich in Berg. Das Baujahr ist 1987 und die Wohnung wird mit einer Gas-Zentralheizung beheizt. Ein Balkon lädt zum Entspannen ein. Die Wohnung ist derzeit vermietet und eignet sich somit auch gut als Kapitalanlage.
Die Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1987 in Massivbauweise (vermutlich Ziegel, Außenwände 30 cm) mit Satteldach errichtet, sie blieb in ihrer Substanz bis heute weitestgehend unverändert (einzig nennenswerte Renovierung war die Erneuerung der Heizungsanlage im Jahr 2025) und befindet sich in einem gepflegten Zustand. Im Gebäude befinden sich zwei abgeschlossene und rechtlich eigenständige Wohneinheiten (Wohnung „unten“ = Keller + Erdgeschoss + Obergeschoss / Wohnung „oben“ = Dachgeschoss) mit jeweils getrennten Zugängen, zudem gibt es eine Einzelgarage (diese ist der „unteren“ Wohnung zugeordnet).
Zum Anwesen gehört eine ca. 450 m² große Grundstücksfläche, eine Unterteilung dieser gibt es nicht. Da sich beide Wohnungen bisher im Eigentum derselben Person(en) befanden, wurde die Aufteilung der Freiflächen „hausintern“ geregelt. Der Garten wird von der „unteren“ Wohnung genutzt (und auch gepflegt), ein KFZ-Stellplatz nördlich des Hauses wurde der zum Verkauf stehenden Wohnung im Dachgeschoss zugeordnet. Diese Regelung soll auch nach dem Verkauf fortgeführt werden.
Beide Wohnungen verfügen über getrennte Stromzähler (sodass die Stromkosten getrennt abgerechnet werden können), Zwischenzähler für Heizung und Wasser gibt es nicht. Dies war bisher nicht erforderlich (da sich beide Wohnungen wie bereits erwähnt im Eigentum derselben Person(en) befanden), für die Zukunft würde sich eine Aufteilung der Kosten nach Größe (Wohnfläche) der Wohnungen oder alternativ der Einbau von Zwischenzählern anbieten.
Eine Hausverwaltung gibt es nicht (auch dies war aus dem genannten Grund bisher nicht erforderlich), im Zuge des Verkaufs der Dachgeschosswohnung würde sich anbieten, dass einer der beiden Wohnungseigentümer die Verwaltung übernimmt oder man dies gegen Bezahlung einer externen Hausverwaltung überträgt. Auch gemeinschaftliche Erhaltungsrücklagen für künftige Reparaturen wurden nicht gebildet.
Die Doppelhaushälfte wurde im Jahr 1987 in Massivbauweise (vermutlich Ziegel, Außenwände 30 cm) mit Satteldach errichtet, sie blieb in ihrer Substanz bis heute weitestgehend unverändert (einzig nennenswerte Renovierung war die Erneuerung der Heizungsanlage im Jahr 2025) und befindet sich in einem gepflegten Zustand. Im Gebäude befinden sich zwei abgeschlossene und rechtlich eigenständige Wohneinheiten (Wohnung „unten“ = Keller + Erdgeschoss + Obergeschoss / Wohnung „oben“ = Dachgeschoss) mit jeweils getrennten Zugängen, zudem gibt es eine Einzelgarage (diese ist der „unteren“ Wohnung zugeordnet).
Zum Anwesen gehört eine ca. 450 m² große Grundstücksfläche, eine Unterteilung dieser gibt es nicht. Da sich beide Wohnungen bisher im Eigentum derselben Person(en) befanden, wurde die Aufteilung der Freiflächen „hausintern“ geregelt. Der Garten wird von der „unteren“ Wohnung genutzt (und auch gepflegt), ein KFZ-Stellplatz nördlich des Hauses wurde der zum Verkauf stehenden Wohnung im Dachgeschoss zugeordnet. Diese Regelung soll auch nach dem Verkauf fortgeführt werden.
Beide Wohnungen verfügen über getrennte Stromzähler (sodass die Stromkosten getrennt abgerechnet werden können), Zwischenzähler für Heizung und Wasser gibt es nicht. Dies war bisher nicht erforderlich (da sich beide Wohnungen wie bereits erwähnt im Eigentum derselben Person(en) befanden), für die Zukunft würde sich eine Aufteilung der Kosten nach Größe (Wohnfläche) der Wohnungen oder alternativ der Einbau von Zwischenzählern anbieten.
Eine Hausverwaltung gibt es nicht (auch dies war aus dem genannten Grund bisher nicht erforderlich), im Zuge des Verkaufs der Dachgeschosswohnung würde sich anbieten, dass einer der beiden Wohnungseigentümer die Verwaltung übernimmt oder man dies gegen Bezahlung einer externen Hausverwaltung überträgt. Auch gemeinschaftliche Erhaltungsrücklagen für künftige Reparaturen wurden nicht gebildet.
Lage
Hörwarthstraße82335 Berg
Berg
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 9.112,94 €/m² in Berg.
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