
Einfamilienhaus zum kaufen in Willich
RESTHOF am Kaarster Stadtrand
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- Kaufpreis
- 590.000 €
- Zimmer
- 18
- Fläche
- 900 m²
3 Aufrufe
Objekt-ID: 38213700
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 18 |
Größe: | 900.00 m² |
Grundstücksfläche: | 2.965,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 590.000 € |
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Provision: | Ja |
Preis/m²: | 655,56 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1877 |
Energieausweis: | Energieausweis nicht notwendig (Denkmalschutz) |
Objektbeschreibung
Der aus dem Jahre 1877 stammende Bauernhof "Platenhof" wird aktuell von zwei Parteien bewohnt (u.a. dem Besitzer des Resthof). Diese beiden Wohneinheiten (im Lageplan 1.0 und 1.1, auf den Fotos - auch durch die erneuerten Dächer zu erkennen - stehen nicht zum Verkauf.
Der Resthof, ca. 70% des Gesamthof, ist unbewohnt, besteht größtenteils aus alten Scheunenbereichen und ist sanierungsbedürftig (auf dem Lageplan als 2.0 erkennbar). Dem Eigentümer ist der Erhalt des Gesamtbild der Hofanlage wichtig und hat sich deshalb dazu entschieden, den Resthof (Umbaumasse) an Privat, Investoren oder Projektentwickler zu veräußern. Hier inbegriffen sind zwei nicht unterkellerte, zweigeschossige Stall- und Scheunengebäude und ein unterkellerters eingeschossiges Scheunengebäude.
Lt. Baubehörde dürfen bei der Umnutzung, dem Umbau und der Instandsetzung max. 5 weitere Wohneinheiten auf zwei Geschossen entstehen. Diese haben hinsichtlich der Wohnflächen-Größe keine Einschränkungen.
Die Errichtung von fünf Wohneinheiten ist daher möglich. Der Vierkanthof ist ideal für Paare/Familien geeignet, die besonders viel Platz für ihre Hobbies oder den Beruf benötigen. Die Gesamtfläche eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten zur Innen-Gestaltung/Nutzung: z.B. große Familie (Mehrgenerationen), Pferdehaltung, Lagermöglichkeit (Atelier etc.), Oldtimerfahrzeuge o.ä..
Der typisch rheinische Vierkanthof gilt als kulturlandschaftsprägendes Gebäude gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 und 4 BauGB. Der äußere Charakter des Bauwerks soll daher erhalten bleiben.
Es liegt keine landwirtschaftliche Betriebsnutzung vor; der landwirtschaftliche Betrieb wurde 1986 vollständig eingestellt.
Der Hof hat keinen Denkmalschutz und liegt in der Wasserschutzgebiet-Zone 3. Somit gilt grundsätzlich, dass keine Stoffe auf und in das Land eingebracht werden dürfen, die gefährdend auf den Wasserkörper wirken können (also keine Kfz-Werkstatt o.ä.). Ebenfalls ist der Baubehörde wichtig, dass kein regelmäßiger Publikumsverkehr entsteht. Somit ist der Umbau zu z.B. Arztpraxen o.ä. ausgeschlossen.
Die aktuelle Zuwegung in den Hof kann als Garten-/Landschaftsfläche mit Süd-Ost Lage umfunktioniert werden. Stattdessen kann das alte repräsentative Hoftor (s. Detailbild) wieder reaktiviert werden.
Das Grundstück ist bis zur Grundstücksgrenze durch die bestehenden zwei Wohneinheiten erschlossen. Auf dem Grundstück selbst sind noch keine Ab- & Zuleitungen vorhanden.
Der Resthof, ca. 70% des Gesamthof, ist unbewohnt, besteht größtenteils aus alten Scheunenbereichen und ist sanierungsbedürftig (auf dem Lageplan als 2.0 erkennbar). Dem Eigentümer ist der Erhalt des Gesamtbild der Hofanlage wichtig und hat sich deshalb dazu entschieden, den Resthof (Umbaumasse) an Privat, Investoren oder Projektentwickler zu veräußern. Hier inbegriffen sind zwei nicht unterkellerte, zweigeschossige Stall- und Scheunengebäude und ein unterkellerters eingeschossiges Scheunengebäude.
Lt. Baubehörde dürfen bei der Umnutzung, dem Umbau und der Instandsetzung max. 5 weitere Wohneinheiten auf zwei Geschossen entstehen. Diese haben hinsichtlich der Wohnflächen-Größe keine Einschränkungen.
Die Errichtung von fünf Wohneinheiten ist daher möglich. Der Vierkanthof ist ideal für Paare/Familien geeignet, die besonders viel Platz für ihre Hobbies oder den Beruf benötigen. Die Gesamtfläche eröffnet Ihnen viele Möglichkeiten zur Innen-Gestaltung/Nutzung: z.B. große Familie (Mehrgenerationen), Pferdehaltung, Lagermöglichkeit (Atelier etc.), Oldtimerfahrzeuge o.ä..
Der typisch rheinische Vierkanthof gilt als kulturlandschaftsprägendes Gebäude gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 und 4 BauGB. Der äußere Charakter des Bauwerks soll daher erhalten bleiben.
Es liegt keine landwirtschaftliche Betriebsnutzung vor; der landwirtschaftliche Betrieb wurde 1986 vollständig eingestellt.
Der Hof hat keinen Denkmalschutz und liegt in der Wasserschutzgebiet-Zone 3. Somit gilt grundsätzlich, dass keine Stoffe auf und in das Land eingebracht werden dürfen, die gefährdend auf den Wasserkörper wirken können (also keine Kfz-Werkstatt o.ä.). Ebenfalls ist der Baubehörde wichtig, dass kein regelmäßiger Publikumsverkehr entsteht. Somit ist der Umbau zu z.B. Arztpraxen o.ä. ausgeschlossen.
Die aktuelle Zuwegung in den Hof kann als Garten-/Landschaftsfläche mit Süd-Ost Lage umfunktioniert werden. Stattdessen kann das alte repräsentative Hoftor (s. Detailbild) wieder reaktiviert werden.
Das Grundstück ist bis zur Grundstücksgrenze durch die bestehenden zwei Wohneinheiten erschlossen. Auf dem Grundstück selbst sind noch keine Ab- & Zuleitungen vorhanden.
Lage
47877 WillichWillich
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 3.509,90 €/m² in Willich.
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