Einfamilienhaus zum kaufen in Bovenden
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- Kaufpreis
- 58.000 €
- Zimmer
- 8
- Fläche
- 226 m²
11 Aufrufe
Objekt-ID: 35563537
Objekttyp: | Einfamilienhaus |
Zimmer: | 8 |
Größe: | 226.00 m² |
Grundstücksfläche: | 834,00 m² |
Verfügbar ab: | keine Angabe |
Preise & Kosten
Kaufpreis: |
k.A. |
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Provision: | Nein |
Preis/m²: | 256,64 € |
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Immobilie
Baujahr: | 1900 |
Energieausweis: | Bedarfsausweis |
Endenergiebedarf: | 368,50 kWh/(m²*a) |
Energieeffizienzklasse: | H |
Objektbeschreibung
Bei dem Liegenschaftsangebot handelt es sich um das im Grundbuch von Lenglern Blatt 1851 verzeichnete und mit einem zweigeschossigen, nicht unterkellerten Wohnhaus (Baujahr geschätzt: ca. 1900) samt Nebengebäude (Scheunen-Anbau) bebaute Grundstück, Flurstück 279/1 der Gemarkung Lenglern, Flur 1 (vgl. anl. Auszug aus der Liegenschaftskarte) mit einer im Grundbuch eingetragenen Grundstücksgröße von 834 m2.
Das Grundstück steht im Eigentum einer Erbengemeinschaft, bestehend aus einer Privatperson und dem hier auftretenden Land Niedersachsen. Die anstehende Verwertung der Liegenschaft wird in Abstimmung mit dem privaten Miteigentümer ausschließlich vom Land Niedersachsen -aber mit Wirkung auch für den Miteigentümer- betrieben. Die ausgeschriebene Mindest-Kaufpreisvorstellung in Höhe von 58.000,00 EUR bezieht sich dementsprechend auf die gesamte Liegenschaft.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgte in der Vergangenheit vermutlich durch Elektroradiatoren und / oder durch Einzelöfen. Eine Heizungsanlage wurde trotz vorhandenem Gasanschluss nicht vorgefunden.
Als nicht abschließende Aufzählung der vorhandenen Bauschäden und Baumängel sind beispielsweise mangelnde Wärmedämmung, größere Schäden am Holzfachwerk (z.B. Schwellen), ein Loch in der Wand im Erdgeschoss, nicht verputzte Flächen nach Fensterveränderungen, Schäden an der Dachkonstruktion und an der Dacheindeckung des Nebengebäudes, fehlende Rauchmelder sowie die ausgebaute Elektro-Unterverteilung im Erdgeschoss und die ausgebauten Armaturen zu nennen.
Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und Sanierungsbedarf. Im vorhandenen Zustand ist die leerstehende Liegenschaft für Wohnzwecke nicht nutz- oder vermietbar.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Der Miterbenanteil an der Liegenschaft ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen.
Eine Fiskalerbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggfls. die Übereinstimmung des ausgeführten Vorhabens mit der Baugenehmigung und dem Bauordnungsrecht und der verbindlichen Bauleitplanung wurde nicht geprüft. Offensichtlich erkennbare Widersprüche wurden jedoch nicht festgestellt, so dass die materielle Legalität der baulichen Anlagen und Nutzungen als gegeben angenommen wird.
Mitverkauft werden alle auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände und Einrichtungen, evtl. vorhandene Brennstoffvorräte, der vorhandene Haus- und Unrat, die landwirtschaftlichen Arbeitsmittel und Geräte sowie alle sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses
Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine ö...
Das Grundstück steht im Eigentum einer Erbengemeinschaft, bestehend aus einer Privatperson und dem hier auftretenden Land Niedersachsen. Die anstehende Verwertung der Liegenschaft wird in Abstimmung mit dem privaten Miteigentümer ausschließlich vom Land Niedersachsen -aber mit Wirkung auch für den Miteigentümer- betrieben. Die ausgeschriebene Mindest-Kaufpreisvorstellung in Höhe von 58.000,00 EUR bezieht sich dementsprechend auf die gesamte Liegenschaft.
Die Beheizung des Gebäudes erfolgte in der Vergangenheit vermutlich durch Elektroradiatoren und / oder durch Einzelöfen. Eine Heizungsanlage wurde trotz vorhandenem Gasanschluss nicht vorgefunden.
Als nicht abschließende Aufzählung der vorhandenen Bauschäden und Baumängel sind beispielsweise mangelnde Wärmedämmung, größere Schäden am Holzfachwerk (z.B. Schwellen), ein Loch in der Wand im Erdgeschoss, nicht verputzte Flächen nach Fensterveränderungen, Schäden an der Dachkonstruktion und an der Dacheindeckung des Nebengebäudes, fehlende Rauchmelder sowie die ausgebaute Elektro-Unterverteilung im Erdgeschoss und die ausgebauten Armaturen zu nennen.
Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und Sanierungsbedarf. Im vorhandenen Zustand ist die leerstehende Liegenschaft für Wohnzwecke nicht nutz- oder vermietbar.
Der Verkauf erfolgt im aktuellen und ungeräumten Zustand.
Der Miterbenanteil an der Liegenschaft ist dem Land Niedersachsen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen.
Eine Fiskalerbschaft entsteht, wenn der bisherige Eigentümer eines Grundstückes verstirbt und sich entweder keine Erben ermitteln lassen oder die Erbschaft von den rechtmäßigen Erben ausgeschlagen wird. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung vom Land Niedersachsen nur eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen oder notwendigen Unterlagen beim Land Niedersachsen vorliegen. Die genannten Daten erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Das Vorliegen einer Baugenehmigung und ggfls. die Übereinstimmung des ausgeführten Vorhabens mit der Baugenehmigung und dem Bauordnungsrecht und der verbindlichen Bauleitplanung wurde nicht geprüft. Offensichtlich erkennbare Widersprüche wurden jedoch nicht festgestellt, so dass die materielle Legalität der baulichen Anlagen und Nutzungen als gegeben angenommen wird.
Mitverkauft werden alle auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände und Einrichtungen, evtl. vorhandene Brennstoffvorräte, der vorhandene Haus- und Unrat, die landwirtschaftlichen Arbeitsmittel und Geräte sowie alle sonstigen Gegenstände und Einrichtungen, ausgenommen nur solche Gegenstände und Einrichtungen, welche dritten Personen gehören.
Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens durchgeführt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, ihre Gebote schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins findet in geeigneten Fällen ein Nachgebotsverfahren statt, in dem den Bietenden die Möglichkeit eingeräumt wird, ihr Gebot zu erhöhen. Dieses
Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden.
Die Ausschreibung ist für das Land Niedersachsen lediglich eine ö...
Lage
37120 BovendenBovenden
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 2.591,06 €/m² in Bovenden.
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