
Haus zum kaufen in Scheffau am Wilden Kaiser
Bungalow mit Freizeitwohnsitz in Scheffau am Wilden Kaiser
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- Kaufpreis
- 580.000 €
- Zimmer
- 3
- Fläche
- 80 m²
2 Aufrufe
Objekt-ID: 39129487
| Objekttyp: | Keine Angabe |
| Zimmer: | 3 |
| Größe: | 80.00 m² |
| Verfügbar ab: | sofort |
Preise & Kosten
| Kaufpreis: | 580.000 € |
| Preis/m²: | 7.250,00 € |
| Mit Immobilienpreisen Scheffau am Wilden Kaiser vergleichen | |
Immobilie
Garten
Einbauküche
Keller
Objektbeschreibung
Entdecken Sie dieses charmante Einfamilienhaus, das auf einem großzügigen Grundstück von 613 m² in der idyllischen Gemeinde Scheffau liegt. Dieses Haus mit einer Wohnfläche von 80 m² bietet im Erdgeschoss drei Zimmer und im Untergeschoss ein Gästezimmer. Das Haus wartet darauf, von Ihnen renoviert und in Ihr Traumhaus verwandelt zu werden.
Die Immobilie ist als Bungalow gestaltet und bildet eine eigenständige Hälfte eines Doppelhauses.
Sie liegt auf einem gemeinschaftlichen Grundstück ( insgesamt 1.117 m²).
Da beim Verkauf des westlichen Grundstücksteils eine Fläche einbehalten wurde, beträgt die aktuelle Grundstücksgröße 613,05 m² (etwas mehr als die Hälfte von 1.117 m²). Die Nutzung von Haus, Garten und Außenflächen ist klar zugeordnet durch eine Nutzungsvereinbarung, auch wenn keine reale Grundstücksteilung besteht.
Der Bungalow wurde 1962 gebaut und für Freizeitzwecke privat nur wenige Wochen im Jahr genutzt. Die Ölheizung befindet sich in funktionsfähigem Zustand und der Tank ist derzeit mit rund 400–500 Litern befüllt.
Die Haustechnik stammt überwiegend aus dem ursprünglichen Baujahr und umfasst zweiadrige Leitungen; eine Modernisierung auf dreiadrige Systeme wurde bislang nicht vorgenommen.
Zum Haus gehören eine Garage sowie ein Stellplatz vor der Garage.
Die Sauna ist funktionsfähig.
Die Dusche im Untergeschoss funktioniert nicht, weil die Hebeanlage falsch eingebaut wurde. Das ist jedoch leicht zu korrigieren. Das Bad im Erdgeschoss mit Badewanne ist einsatzbereit.
Hinweis zur baulichen Situation und Freizeitwohnsitz-Widmung
Vor rund 25 Jahren wurde an der Immobilie ein Wintergarten/Anbau sowie 1969 ein Pool errichtet. Beide Bauteile wurden seinerzeit nicht genehmigt. Der Pool wird gemeinsam mit der angrenzenden Haushälfte genutzt.
Für den Anbau wurde bei der Gemeinde nachträglich ein Anerkennungsantrag gestellt. Dieses Ziel wurde von der Gemeinde nicht bestätigt.
Die Einstufung als Wohnraum ist problematisch, da die dadurch entstehende Wohnfläche die maximal zulässige Fläche für die bestehende Freizeitwohnsitz-Widmung überschreiten würde.
Eine Genehmigung als Wohnraum hat somit zur Folge, dass die Freizeitwohnsitz-Widmung entfällt.
Aufgrund der langen Bestanddauer wird der Pool von der Gemeinde akzeptiert.
Der Käufer hat im Wesentlichen zwei Optionen:
Rückbau des Anbaus, Wiederherstellung der Terrasse – dauerhaft rechtssicher- und Renovierung des Hauses.
oder
Parifzierung ( Realteilung) und Neubau von maximal 91m² damit bleibt die Widmung als Freizeitwohnsitz erhalten.
Bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Wohnfläche entfällt die bestehende Freizeitwohnsitz-Widmung.
Die Immobilie ist als Bungalow gestaltet und bildet eine eigenständige Hälfte eines Doppelhauses.
Sie liegt auf einem gemeinschaftlichen Grundstück ( insgesamt 1.117 m²).
Da beim Verkauf des westlichen Grundstücksteils eine Fläche einbehalten wurde, beträgt die aktuelle Grundstücksgröße 613,05 m² (etwas mehr als die Hälfte von 1.117 m²). Die Nutzung von Haus, Garten und Außenflächen ist klar zugeordnet durch eine Nutzungsvereinbarung, auch wenn keine reale Grundstücksteilung besteht.
Der Bungalow wurde 1962 gebaut und für Freizeitzwecke privat nur wenige Wochen im Jahr genutzt. Die Ölheizung befindet sich in funktionsfähigem Zustand und der Tank ist derzeit mit rund 400–500 Litern befüllt.
Die Haustechnik stammt überwiegend aus dem ursprünglichen Baujahr und umfasst zweiadrige Leitungen; eine Modernisierung auf dreiadrige Systeme wurde bislang nicht vorgenommen.
Zum Haus gehören eine Garage sowie ein Stellplatz vor der Garage.
Die Sauna ist funktionsfähig.
Die Dusche im Untergeschoss funktioniert nicht, weil die Hebeanlage falsch eingebaut wurde. Das ist jedoch leicht zu korrigieren. Das Bad im Erdgeschoss mit Badewanne ist einsatzbereit.
Hinweis zur baulichen Situation und Freizeitwohnsitz-Widmung
Vor rund 25 Jahren wurde an der Immobilie ein Wintergarten/Anbau sowie 1969 ein Pool errichtet. Beide Bauteile wurden seinerzeit nicht genehmigt. Der Pool wird gemeinsam mit der angrenzenden Haushälfte genutzt.
Für den Anbau wurde bei der Gemeinde nachträglich ein Anerkennungsantrag gestellt. Dieses Ziel wurde von der Gemeinde nicht bestätigt.
Die Einstufung als Wohnraum ist problematisch, da die dadurch entstehende Wohnfläche die maximal zulässige Fläche für die bestehende Freizeitwohnsitz-Widmung überschreiten würde.
Eine Genehmigung als Wohnraum hat somit zur Folge, dass die Freizeitwohnsitz-Widmung entfällt.
Aufgrund der langen Bestanddauer wird der Pool von der Gemeinde akzeptiert.
Der Käufer hat im Wesentlichen zwei Optionen:
Rückbau des Anbaus, Wiederherstellung der Terrasse – dauerhaft rechtssicher- und Renovierung des Hauses.
oder
Parifzierung ( Realteilung) und Neubau von maximal 91m² damit bleibt die Widmung als Freizeitwohnsitz erhalten.
Bei einer Überschreitung der maximal zulässigen Wohnfläche entfällt die bestehende Freizeitwohnsitz-Widmung.
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Lage
6351 Scheffau am Wilden KaiserScheffau am Wilden Kaiser
Der aktuelle durchschnittliche Quadratmeterpreis beträgt 13.638,77 €/m² in Scheffau am Wilden Kaiser.
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