Etagenwohnung in Laab im Walde
Gartenwohnung in idyllischer Grünruhelage
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- Kaufpreis
- 360.000 €
- Zimmer
- 4
- Fläche
- 86.76 m²
12 Aufrufe
Objekt-ID: 36036867
Objekttyp: | Etagenwohnung |
Zimmer: | 4 |
Größe: | 86.76 m² |
Verfügbar ab: | Sofort |
Preise & Kosten
Kaufpreis: | 360.000 € |
Preis/m²: | 4.149,38 € |
Immobilie
Objektbeschreibung
Laab im Walde Ruhelage!
Im Ortsverbund von Laab im Walde gelangt in einem Niedrigenergiebauweise errichteten Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten (HWB 31,7 B) eine gut angelegte; ( klimatisierte ) 4 Zimmer Wohnung mit großer Terrasse, Garten, Carport und Stellplatz in Ruhelage zum Verkauf.
Die Heizungs- und Warmwasserversorgung erfolgt zentral mittels Pellets.
Die Wohnung befindet sich in einem sehr guten Allgemeinzustand, die zur Wohnung gehörende Freifläche von ca.126 m² ist komplett eingezäunt und teilt sich in ca. 19 m² Terrasse und ca. 107 m² Garten.
Der Verkauf erfolgt provisionsfrei für den Käufer.
Raumaufteilung:
Vorraum, Schrankraum, Wohnküche, 3 Schlafzimmer, Bad, WC, Kellerabteil ca. 12/m², Carport + Abstellplatz und Garten
Ausstattung:
Fußbodenheizung, Klimaanlage, Rollläden bei allen Fenstern, Einbauküche komplett, Bad mit barrierefreier Dusche, WC mit Handwaschbecken, Vinylböden, Nassräume verfliest
Lage:
Laab im Walde liegt im Wienerwald ca. 15 Autominuten von Wien-Liesing und ca. 10 Mminuten von Pressbaum / Tullnerbach entfernt, Busverbindung nach Liesing, Lainzer Tiergarten (Laaber Tor).
Sonstiges - Befreiung Grundbucheintragungsgebühr:
Temporäre Gebührenbefreiung der Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % vom Kaufpreis bei dringendem Wohnbedürfnis (§ 25a GGG): Der entgeltliche Erwerb von Eigenheimen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Baugrundstück) ist bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € von der Grundbuchseintragungsgebühr befreit, wenn der Erwerb des Eigentums (bzw. Baurechts oder Superädifikats) einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient und das Rechtsgeschäft nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde. Die Gebührenbefreiung ist temporär befristet und gilt für Anträge, die beim Grundbuchsgericht nach dem 30. Juni 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 einlangen. Die Befreiung gilt gleichermaßen für die Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Wohnstätte aufgenommen werden.
Energiedaten:
Energieausweis: liegt vor
HWB: 31,70
HWB Klasse: B
Im Ortsverbund von Laab im Walde gelangt in einem Niedrigenergiebauweise errichteten Wohnhaus mit 3 Wohneinheiten (HWB 31,7 B) eine gut angelegte; ( klimatisierte ) 4 Zimmer Wohnung mit großer Terrasse, Garten, Carport und Stellplatz in Ruhelage zum Verkauf.
Die Heizungs- und Warmwasserversorgung erfolgt zentral mittels Pellets.
Die Wohnung befindet sich in einem sehr guten Allgemeinzustand, die zur Wohnung gehörende Freifläche von ca.126 m² ist komplett eingezäunt und teilt sich in ca. 19 m² Terrasse und ca. 107 m² Garten.
Der Verkauf erfolgt provisionsfrei für den Käufer.
Raumaufteilung:
Vorraum, Schrankraum, Wohnküche, 3 Schlafzimmer, Bad, WC, Kellerabteil ca. 12/m², Carport + Abstellplatz und Garten
Ausstattung:
Fußbodenheizung, Klimaanlage, Rollläden bei allen Fenstern, Einbauküche komplett, Bad mit barrierefreier Dusche, WC mit Handwaschbecken, Vinylböden, Nassräume verfliest
Lage:
Laab im Walde liegt im Wienerwald ca. 15 Autominuten von Wien-Liesing und ca. 10 Mminuten von Pressbaum / Tullnerbach entfernt, Busverbindung nach Liesing, Lainzer Tiergarten (Laaber Tor).
Sonstiges - Befreiung Grundbucheintragungsgebühr:
Temporäre Gebührenbefreiung der Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1 % vom Kaufpreis bei dringendem Wohnbedürfnis (§ 25a GGG): Der entgeltliche Erwerb von Eigenheimen (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Baugrundstück) ist bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 € von der Grundbuchseintragungsgebühr befreit, wenn der Erwerb des Eigentums (bzw. Baurechts oder Superädifikats) einem dringenden Wohnbedürfnis des Erwerbers dient und das Rechtsgeschäft nach dem 31. März 2024 abgeschlossen wurde. Die Gebührenbefreiung ist temporär befristet und gilt für Anträge, die beim Grundbuchsgericht nach dem 30. Juni 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 einlangen. Die Befreiung gilt gleichermaßen für die Eintragung von Pfandrechten zur Besicherung von Krediten, die zum Erwerb oder Sanierung einer solchen Wohnstätte aufgenommen werden.
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HWB: 31,70
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